Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zur Teilnahme an Schulungen der Deaf Machining Seminare

1. Zustandekommen eine Vertrags zur Teilnahme an der gewünschten Schulung

Die Schulungen der Deaf Machining Seminare haben eine auf unseren Informationen ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese nicht bis zwei Wochen vor dem Termin der jeweiligen Schulung erreicht sein, besteht keine Verpflichtung der Deaf Machining Seminare, die Schulung durchzuführen. Es bestehen in diesem Fall bei Absage der Schulung auch keine Schadensersatzansprüche für Auslagen zur Teilnahme oder sonstige Kosten gegen die Deaf Machining Seminare.

Wir empfehlen deshalb, die Anmeldung sowie die Klärung der Kostenübernahme frühzeitig vorzunehmen, damit das Stattfinden der Schulung rechtzeitig verbindlich zugesagt werden kann.

Die Anmeldung kann online, per Post oder per Fax erfolgen und wird nur durch Erklärung der/des Anmeldenden, die Kosten selbst zu tragen, oder durch die Bestätigung der Kostenübernahme durch den jeweiligen Kostenträger verbindlich. Die anmeldende Person erhält dann eine Eingangsbestätigung sowie darüber hinaus spätestens 10 Tage vor der Schulung eine Information zu deren Stattfinden.

2. Rechnungsstellung

Die Rechnung wird am letzten Tag der Schulung ausgestellt und ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Darüber hinaus gelten bei Nichtzahlung innerhalb dieser Frist die Bestimmungen des BGB. Mahnungen beinhalten jeweils eine Mahngebühr von 5,- €.

3. Rücktritt/Erstattung/Änderung Seitens Auftraggeber/in / Teilnehmer/in

Der Rücktritt vom Vertrag kann nur schriftlich per Email, Fax oder Post erfolgen.

Bei Rücktritt von der Teilnahme trotz vorheriger verbindlicher Anmeldung werden bis 4 Wochen vor Beginn der Schulung 50 % der Schulungkosten zzgl. MwSt in Rechnung gestellt.

Bei einem Rücktritt vom Vertrag bis 10 Tage vor Beginn der Schulung werden 75% der Gesamtkosten zzgl. MwSt. berechnet.

Bei einem späteren Rücktritt vom Vertrag werden 100% der Kosten zzgl. MwSt. berechnet.

4. Erstellung von Teilnahmescheinen/-belege

Teilnahmescheinigungen können von Deaf Machining Seminare nur ausgehändigt werden, wenn der Schulungsbetrag in voller Höhe beglichen wurde und wenn die Teilnahme während der Schulung tatsächlich stattgefunden hat. Sie werden unverzüglich nach der Zahlung der Schulungkosten übergeben bzw. zugesandt.

5. Stornierung/Änderung Seitens des Deaf Machining Seminare

5.1 Die Deaf Machining Seminare behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen bis zu 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Schulung die Schulung zu stornieren, auch wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht werden würde. In diesem Fall entstehen keine Teilnahmegebühren.

5.2 Sollte eine Schulung wegen Krankheit oder höherer Gewalt ausfallen, setzt sich die Deaf Machining Seminare unverzüglich mit der/m betroffenen Auftraggeber/in oder Teilnehmer/in in Verbindung. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Durchführung der Schulung. Teilnahmegebühren sind in diesem Fall nicht zu zahlen.

5.3 In den Fällen des 5.1 und 5.2 bestehen keine weiteren Ansprüche auf Schadensersatz.

6. Copyright

Das Urheberrecht an den verteilten Materialien und Unterlagen verbleibt bei den Deaf Machining Seminare. Die Nutzung der Materialien und Unterlagen ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe der Materialien und Unterlagen ist ohne schriftliche Genehmigung der Deaf Machining Seminare nicht erlaubt.

7. Datenschutz

Daten über die TeilnehmerInnen werden nur für die Vertragserfüllung gespeichert und weiterverarbeitet und sofort nach der Teilnahme an der jeweiligen Schulung gelöscht.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Nutzung von Adressen der TeilnehmerInnen zum Hinweis auf weitere Schulungen ist nur zulässig, wenn die TeilnehmerInnen dies zuvor schriftlich genehmigt haben.